Hier
erfahren Sie alles über unser Angebot in Zusammenhang mit Gefahrgütern
und Gefahrstoffen. Wir bieten unseren Service sowohl für die Beförderung auf Straße
als auch die Schiene an.
Viele
Betriebe benötigen einen Gefahrgutbeauftragten,
da der regelmäßige Versand,
Transport oder Empfang dieser Güter dazu verpflichtet. Dazu zählen
übrigens auch gefährliche Stoffe, die durch Fremdfirmen
angeliefert oder abgeholt werden. Typische Beispiele hierfür sind
z.B. aggressive Reinigungsmittel, Öllappen, Gasflaschen etc. Fallen
bei Behördenkontrollen Mängel in der Durchführung der Gefahrstoffverordnung
oder die fehlende Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten auf, werden Bußgelder
verhängt und meist eine Eintragung in das Gewerbezentralregister vorgenommen.
Unsere
Dienstleistungen:
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