Oft wird Nachholbedarf beim Aspekt Arbeitssicherheit und Gefahrstoffmanagement im Betrieb festgestellt. Auch hierfür haben wir die passenden Lösungen entwickelt. Alle in Hinblick darauf notwendigen Maßnahmen und Schulungen können schnell und unkompliziert durchgeführt werden. Soweit nötig, werden Unterlagen kurzfristig erstellt.

Der Punkt Arbeitssicherheit, wird sowohl in behördlicher Hinsicht als auch für Zertifizierungsbelange immer wichtiger. Ohne eine geregelte Betriebsorganisation mit Einhaltung aller Arbeitssicherheitsvorschriften ist eine Zertifizierung oft nicht mehr möglich. Als Sicherheitsingenieure können wir auch hier schnell und gezielt beraten und wenn gewünscht aktiv eingreifen.Wir bieten Ihnen eine kompetente Betreuung im Bereich der Arbeitssicherheit durch die Sicherheitsfachkraft von HYGENIUS. 

Zu den Aufgaben der Sifa gehört es u.a., bei der Durchführung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen im Betrieb mitzuwirken, so z.B.

  • Mitarbeiterunterweisungen 
  • Risikobewertung von Arbeitsplätzen
  • Umsetzung der Gefahrstoffverordnung 
  • Lärm-, Licht- und Schadstoffmessungen
  • Beratung bei Umbauten, Brandschutz, etc
  • und viele andere Dinge mehr - fragen Sie uns danach! 
Ausnahmslos jeder Betrieb muß eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie eine arbeitsmedizinische Betreuung nachweisen können. 

Nutzen Sie unsere Kompetenz in diesem Bereich!

 
 
 

Hier die häufigsten Fragen zur Sicherheitsfachkraft:
 
 

Grundlage für die Dienstleistung Sicherheitsfachkraft
Die Bestellung von Sicherheitsfachkräften ist nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A6 in allen Unternehmen erforderlich. Die Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte richten sich dabei nach der Art des Unternehmens.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ("SiFa") ist für die Beratung des Arbeitgebers bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in einem Unternehmen zuständig. Der Arbeitgeber hat SiFas zu bestellen und ihnen die vorgeschriebenen Aufgaben zu übertragen. Die Wahrnehmung der Aufgaben kann durch angestellte Fachkräfte wahrgenommen werden oder durch beauftragte freiberufliche Fachkräfte bzw. überbetriebliche Dienste. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden.

Wer kann Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Personen mit einer technischen Ausbildung, die über die, zur Erfüllung der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft, erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Die Fachkunde kann durch einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang nachgewiesen werden.

Welche Aufgaben hat  eine SiFa?
Die SiFa den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit beraten und unterstützen,
-  die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten,
-  die Beschäftigten zu Fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes beraten und unterweisen,
-  regelmäßig die Arbeitsstätten begehen und die Betriebsanlage und technischen Arbeitsmittel überprüfen
-  Gefährdungsanalysen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) durchführen und betriebliche Sicherheitsprobleme systematisch aufdecken und bewerten
- die Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und auswerten und Maßnahmen zu deren Verhütung vorschlagen
-  sollen bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitwirken.

Welche Qualifikationen muß eine SiFa haben?
Voraussetzung ist eine Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister sowie eine zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf. Zusätzlich ist eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft erforderlich. Diese Lehrgänge werden u.a. von den Berufsgenossenschaften oder im Fernstudium angeboten.

Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Die Einsatzzeiten werden je nach zuständiger Berufsgenossenschaft und Betriebstyp (Gefahrenklasse) individuell berechnet.

Intern oder extern beauftragen? 
Für eine interne Beauftragung spricht, daß die SiFa den Betrieb kennt und sehr schnell konkrete Gefährdungen und Maßnahmen erkennen kann. Für die Beauftragung einer externen Fachkraft spricht die betriebliche Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung vorhandener Gefährdungspotentiale. Diese läßt einen sachlicheren Umgang mit der Materie erwarten. Weiterhin muß gerade in kleineren und mittleren Unternehmen geprüft werden, ob Mitarbeiter vorhanden sind, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen um zur Sicherheitsfachkraft ausgebildet werden zu können und ob diese Mitarbeiter dann auch noch die Zeit haben dieser zusätzlichen Tätigkeit nachkommen zu können.

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