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Oft wird Nachholbedarf beim Aspekt Arbeitssicherheit und
Gefahrstoffmanagement im Betrieb festgestellt. Auch hierfür haben wir die
passenden Lösungen entwickelt. Alle in Hinblick darauf notwendigen Maßnahmen
und Schulungen können schnell und unkompliziert durchgeführt werden. Soweit
nötig, werden Unterlagen kurzfristig erstellt.
Der
Punkt Arbeitssicherheit, wird sowohl in behördlicher Hinsicht als auch für
Zertifizierungsbelange immer wichtiger. Ohne eine geregelte
Betriebsorganisation mit Einhaltung aller Arbeitssicherheitsvorschriften ist
eine Zertifizierung oft nicht mehr möglich. Als Sicherheitsingenieure können
wir auch hier schnell und gezielt beraten und wenn gewünscht aktiv eingreifen.Wir
bieten Ihnen eine kompetente Betreuung im Bereich der Arbeitssicherheit
durch die Sicherheitsfachkraft von HYGENIUS.
Zu
den Aufgaben der Sifa gehört es u.a., bei der Durchführung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen
im Betrieb mitzuwirken, so z.B.
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Mitarbeiterunterweisungen
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Risikobewertung
von Arbeitsplätzen
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Umsetzung
der Gefahrstoffverordnung
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Lärm-,
Licht- und Schadstoffmessungen
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Beratung
bei Umbauten, Brandschutz, etc
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und viele
andere Dinge mehr - fragen Sie uns danach!
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Ausnahmslos jeder Betrieb muß
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit,
sowie eine arbeitsmedizinische Betreuung nachweisen können. |
Nutzen Sie unsere Kompetenz in diesem Bereich!
Hier die häufigsten
Fragen zur Sicherheitsfachkraft:
Grundlage
für die Dienstleistung Sicherheitsfachkraft
Die
Bestellung von Sicherheitsfachkräften ist nach der Unfallverhütungsvorschrift
BGV A6 in allen Unternehmen erforderlich. Die Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte
richten sich dabei nach der Art des Unternehmens.
Was
ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit ("SiFa") ist für die Beratung des
Arbeitgebers bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
in einem Unternehmen zuständig. Der Arbeitgeber hat SiFas zu bestellen
und ihnen die vorgeschriebenen Aufgaben zu übertragen. Die Wahrnehmung
der Aufgaben kann durch angestellte Fachkräfte wahrgenommen werden
oder durch beauftragte freiberufliche Fachkräfte bzw. überbetriebliche
Dienste. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden.
Wer
kann Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?
Fachkräfte
für Arbeitssicherheit sind Personen mit einer technischen Ausbildung,
die über die, zur Erfüllung der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft,
erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Die Fachkunde
kann durch einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang
nachgewiesen werden.
Welche
Aufgaben hat eine SiFa?
Die
SiFa den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit beraten und unterstützen,
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die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
beobachten,
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die Beschäftigten zu Fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes beraten
und unterweisen,
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regelmäßig die Arbeitsstätten begehen und die Betriebsanlage
und technischen Arbeitsmittel überprüfen
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Gefährdungsanalysen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) durchführen
und betriebliche Sicherheitsprobleme systematisch aufdecken und bewerten
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die Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und auswerten und Maßnahmen
zu deren Verhütung vorschlagen
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sollen bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitwirken.
Welche
Qualifikationen muß eine SiFa haben?
Voraussetzung
ist eine Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister sowie eine zweijährige
praktische Tätigkeit in diesem Beruf. Zusätzlich ist eine Ausbildung
zur Sicherheitsfachkraft erforderlich. Diese Lehrgänge werden u.a. von
den Berufsgenossenschaften oder im Fernstudium angeboten.
Einsatzzeiten
von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Die
Einsatzzeiten werden je nach zuständiger Berufsgenossenschaft und
Betriebstyp (Gefahrenklasse) individuell berechnet.
Intern
oder extern beauftragen?
Für
eine interne Beauftragung spricht, daß die SiFa den Betrieb kennt
und sehr schnell konkrete Gefährdungen und Maßnahmen erkennen
kann. Für die Beauftragung einer externen Fachkraft spricht die betriebliche
Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung vorhandener
Gefährdungspotentiale. Diese läßt einen sachlicheren Umgang
mit der Materie erwarten. Weiterhin muß gerade in kleineren und mittleren
Unternehmen geprüft werden, ob Mitarbeiter vorhanden sind, die die
fachlichen Voraussetzungen erfüllen um zur Sicherheitsfachkraft ausgebildet
werden zu können und ob diese Mitarbeiter dann auch noch die Zeit
haben dieser zusätzlichen Tätigkeit nachkommen zu können. |